Ausnahme bei der Lkw-Maut – keine Befreiung für den Garten- und Landschaftsbau
Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine verschärfte Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – und sorgt damit für Unmut in der Grünen Branche. Denn viele Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus hofften auf eine Befreiung unter der sogenannten Handwerkerausnahme. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat nun eine klare Antwort gegeben – und der