Die LKW-Maut – Änderungen seit dem 1. Juni 2024
Seit dem 1. Juni 2024 wurde die LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet - mit einigen Ausnahmen, darunter Handwerkerfahrzeuge. Um festzulegen, welche Berufe unter das Handwerk fallen, hat das Bundesamt für Logistik und Handwerk(BALM) eine Liste veröffentlicht. Der GaLaBau fällt nicht unter die Ausnahmeregelung. Bisher wurde die Autobahn-Maut für Fahrzeuge