KEV 180.1 ist ein Kalkulations- und Preisermittlungsformular im deutschen Bauvergabewesen, hauptsächlich in Baden Württemberg
Die Bezeichnung setzt sich wie folgt zusammen:
- KEV = Kommunale Einheitliche Vordrucke
- 180.1 = Nummer des konkreten Formulars innerhalb der KEV-Vordrucke
Zweck des Formulars
Das Formular KEV 180.1 – Preis 1a dient der
Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen (= “Zuschlagskalkulation”)
Neu: Inklusive Rückkalkulation ausgehend vom Brutto- / Netto-Endbetrag
Es ermöglicht dem Auftraggeber nachzuvollziehen, wie sich der Angebotspreis eines Bieters zusammensetzt.
Inhalt
Das Formular enthält unter anderem:
- Verrechnungslohn
- Mittellohn
- lohngebundene Kosten
- Lohnnebenkosten
- Kalkulationslohn
- Verrechnungslohn
- Zuschläge
- Baustellengemeinkosten (BGK)
- Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
- Gewinn
- Wagnis
- Zuschläge auf Material-, Geräte- und Nachunternehmerkosten
- Ermittlung der Angebotssumme
- Lohnkosten
- Stoffkosten
- Gerätekosten
- Sonstige Kosten
- Nachunternehmerleistungen
- Netto- und Bruttoangebot
Wofür wird es verwendet?
Das Formular wird insbesondere bei öffentlichen Bauaufträgen eingesetzt, wenn der Auftraggeber eine nachvollziehbare Preisaufgliederung verlangt. Es dient unter anderem dazu,
- die Kalkulation transparent zu machen,
- ungewöhnlich niedrige Angebote zu prüfen,
- Nachtragsforderungen besser beurteilen zu können,
- die Wirtschaftlichkeit eines Angebots nachzuvollziehen.
Preis 1a
Die Variante Preis 1a bedeutet, dass die Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen erfolgt.
Dabei werden Zuschlagssätze (z. B. für BGK, AGK, Gewinn und Wagnis) auf die jeweiligen Einzelkosten angewendet. Daneben existieren weitere Preisformblätter (z. B. Preis 1b oder Preis 2), die andere Kalkulationsmethoden oder Anforderungen abbilden.
Kurz gesagt:
KEV 180.1 ist das Standardformular zur transparenten Darstellung der Preisbildung eines Bauangebots bei der Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen.


