EFB 221 – Zuschlagskalkulation mit Rückkalkulation
Aktuelle Angebotssumme netto 0,00 € Brutto: 0,00 €
Bau · Vergabe · EFB · Kalkulation

EFB 221 als digitales, ausfüllbares Formular mit Rückkalkulation

Diese Vorlage bildet ein EFB 221 Formular zur Zuschlagskalkulation als interaktive Web-Anwendung ab. Die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis Ihrer Eingaben. Zusätzlich ist eine Rückkalkulation auf einen Ziel-Endpreis integriert. Ein Ausdruck als PDF ist möglich.

Hinweis: Diese Vorlage dient als technische Arbeitsgrundlage und sollte vor produktivem Einsatz fachlich, vertraglich und vergaberechtlich geprüft werden. mexXsoft übernimmt keinerlei Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten sowie deren Berechnung.

EFB 221 – Zuschlagskalkulation über die Angebotssumme

Grundlage sind Einzelkosten der Teilleistungen, Zuschläge nach Kostenarten sowie die Ermittlung der Netto- und Brutto-Angebotssumme. Die Rückkalkulation passt auf Wunsch ausgewählte Zuschlagszeilen proportional an.

Vorlage

Grundangaben

Stammdaten zum Vorgang

1. Angaben über den Verrechnungslohn

Automatische Berechnung von 1.4 bis 1.6
Pos. Bezeichnung Zuschlag % €/h
1.1
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
€/h
1.2 Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
% €/h
1.3 Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
% €/h
1.4 Kalkulationslohn KL
Summe 1.1 bis 1.3
€/h
1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn
aus Zeile 2.4, Spalte Lohn
% €/h
1.6 Verrechnungslohn VL
Summe 1.4 und 1.5
€/h

2. Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen

Zeile 2.4 wird automatisch summiert · Rückkalkulation kann ausgewählte Zeilen anpassen
Pos. Bezeichnung Lohn % Stoffkosten % Gerätekosten % Sonstige % Nachunternehmer %
2.1 Baustellengemeinkosten
2.2 Allgemeine Geschäftskosten
2.3.1 Gewinn
2.3.2 betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3 leistungsbezogenes Wagnis2
2.4 Gesamtzuschläge
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko
2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

3. Ermittlung der Angebotssumme

Einzelkosten + Gesamtzuschläge = Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
Verrechnungslohn (1.6) × Gesamtstunden
Für Brutto-Angebotssumme
Pos. Bezeichnung Einzelkosten € Gesamtzuschlag % Betrag inkl. Zuschlag €
3.1 Eigene Lohnkosten
3.2 Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3 Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4 Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.5 Nachunternehmerleistungen

Rückkalkulation auf Ziel-Endpreis

Ausgehend vom gewünschten Endpreis werden nur die ausgewählten Zuschläge angepasst.
Optional
Die Anpassung erfolgt proportional auf die markierten Zuschlagszeilen und getrennt je Kostenart (Lohn, Stoff, Geräte, Sonstige, Nachunternehmer). Nicht markierte Zuschläge bleiben unverändert.
Rückkalkulation inaktiv.

Berechnungsübersicht

Kalkulationslohn (1.4) 0,00 € /h
Verrechnungslohn (1.6) 0,00 € /h
Eigene Lohnkosten gesamt 0,00 €
Stoffkosten gesamt 0,00 €
Gerätekosten gesamt 0,00 €
Sonstige Kosten gesamt 0,00 €
Nachunternehmerleistungen gesamt 0,00 €
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer 0,00 €
Umsatzsteuer 0,00 €
Angebotssumme brutto 0,00 €

EFB-Formblatt 221 – Preisermittlung über Zuschlagskalkulation

Das EFB-Formblatt 221 (Titel: Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) ist ein standardisiertes Kalkulations- und Preisermittlungsformular für öffentliche Bauaufträge. „EFB“ steht für Ergänzende Formblätter Preise (ehemals „Einheitliche Formblätter Preis“). Das Formblatt 221 wird ausschließlich bei der Zuschlagskalkulation angewendet. Es dient dazu, die Angebotskalkulation eines Bieters transparent darzustellen und den Auftraggeber bei der Prüfung der Angemessenheit der Preise zu unterstützen.

Zusätzliche Begriffserklärungen

  • 1.2.: Lohngebundene Kosten werden in Baukalkulationen üblicherweise auch Lohnzusatzkosten genannt, also:
    Lohngebundene Kosten =
    Lohnzusatzkosten

  • EFB 221 -Teil 2, wird das frühere gemeinsame „Wagnis und Gewinn“ seit der VHB-Ausgabe 2017 in drei Bestandteile aufgeteilt:
    Gewinn, betriebsbezogenes Wagnis und leistungsbezogenes Wagnis:

  • 2.3.1 Gewinn

    Der Gewinn ist der vom Unternehmen angestrebte betriebswirtschaftliche Überschuss.

    Beispiel:

    Die unmittelbar anfallenden Kosten einer Bauleistung betragen 100.000 €
    Der kalkulierte Gewinn beträgt 5 %
    → Gewinnzuschlag: 5.000 €.

    Der Gewinn ist kein Aufwand, sondern das geplante wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens. Das VHB unterscheidet ihn deshalb auch vom Wagnis.

  • 2.3.2 Betriebsbezogenes Wagnis


    Das betriebsbezogene Wagnis ist das allgemeine Unternehmensrisiko.
    Dazu gehören beispielsweise Risiken wie:

    • allgemeine wirtschaftliche Risiken des Unternehmens
    • Betriebsrisiken
    • allgemeine Markt- und Preisrisiken
    • Risiken, die unabhängig von einem bestimmten Bauprojekt bestehen

  • 2.3.3 Leistungsbezogenes Wagnis

Das leistungsbezogene Wagnis ist dagegen das Risiko, das unmittelbar aus der konkreten Ausführung des Bauauftrags entsteht.

Beispiele können sein:

    • projektspezifische Risiken
    • besondere technische Risiken der konkreten Leistung
    • Risiken aus den örtlichen Gegebenheiten
    • Risiken, die nur bei der Ausführung konkreter Leistungen entstehen

Zweck des Formulars

  • Transparentmachung der Kalkulation: Das Formular gliedert den Gesamtangebotspreis in seine Bestandteile auf. Dadurch kann der Auftraggeber nachverfolgen, wie sich der Angebotspreis zusammensetzt.
  • Bewertung der Preise: Es hilft, die Netto-Angebotssumme und einzelne Kalkulationskomponenten (z.B. Lohn-, Material- und Gerätekosten sowie Gemein­kosten, Wagnis und Gewinn) auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen.
  • Prüfung ungewöhnlicher Angebote: Besonders bei unverhältnismäßig niedrigen oder hohen Angeboten wird analysiert, ob die Kalkulation plausibel ist oder mögliche Kalkulationsfehler vorliegen.
  • Beurteilung von Nachträgen: Durch die Aufschlüsselung der Preise lassen sich Nachtragsforderungen nachvollziehbar beurteilen und auf Basis der originären Kalkulationsansätze prüfen.
  • Vorgeschriebener Einsatz bei öffentlichen Aufträgen: Gemäß Vergabehandbuch (VHB) müssen Bieter bei öffentlichen Bauaufträgen oberhalb einer Schwelle (~50.000 €) die EFB-Formblätter (221–223) ausfüllen und beifügen. Formblatt 221 wird hierbei stets dann ausgefüllt, wenn der Bieter die Zuschlagskalkulation gewählt hat.

Inhalt des Formulars

Nach dem Titel „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ gliedert sich das EFB 221 in drei Hauptabschnitte:

  • Angaben über den Verrechnungslohn: Hier werden die Lohnbestandteile aufgelistet, aus denen sich der Verrechnungslohn zusammensetzt. Typische Angaben sind Mittellohn, lohngebundene Kosten, Lohnnebenkosten, Kalkulationslohn und schließlich der Verrechnungslohn.
  • Zuschläge auf Einzelkosten: In dieser Tabelle werden die Zuschlagssätze und -beträge ausgewiesen. Üblich sind Zuschläge für Baustellen-Gemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Gewinn und Wagnis. Außerdem werden hier Zuschläge auf Material-, Geräte- und Nachunternehmerkosten dokumentiert.
  • Ermittlung der Angebotssumme: Im letzten Abschnitt wird die Gesamtangebotssumme berechnet. Dazu zählen alle Einzelkosten: Lohnkosten, Stoff- (Material-) kosten, Gerätekosten, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen. Aus diesen wird die Netto-Angebotssumme ermittelt und anschließend in die Brutto-Angebotssumme (inklusive Umsatzsteuer) überführt.

Diese Gliederung entspricht genau der Struktur des amtlichen EFB 221. Jeder Abschnitt enthält detaillierte Felder, in denen die entsprechenden Werte einzugeben sind.

Anwendungsbereich

  • Öffentliche Bauaufträge: EFB 221 wird vorwiegend bei öffentlichen Vergaben eingesetzt, wenn der Auftraggeber detaillierte Auskünfte zur Preisermittlung verlangt. Die Formblätter sind im VHB-Bund verpflichtend für Aufträge oberhalb der genannten Schwelle.
  • Prüfungspflicht des Auftraggebers: Auftraggeber sind verpflichtet, die eingereichten EFB-Preisblätter mit den Angebotspreisen zu vergleichen, um bei Zweifeln an der Kalkulation zu intervenieren. Dies betrifft insbesondere die Einzelansätze der Lohn- und Materialkosten.
  • Verschiedene Bauleistungen: Die EFB-Preisblätter gelten für alle Gewerke im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe und sogar für technische Leistungen (z.B. Elektrotechnik), sofern sie Teil eines öffentlichen Bauprojekts sind.

Kalkulationsverfahren (Zuschlagskalkulation)

Das Formblatt 221 entspricht der Zuschlagskalkulation (frühere Bezeichnung: Preis 1a). Hierbei setzt der Bieter die Kalkulation durch vorgegebene Zuschlagssätze um: Auf die einzelnen Einzelkosten (insbesondere Lohn-, Material- und Gerätekosten) werden prozentuale Zuschläge für BGK, AGK, Gewinn und Wagnis angewandt. Die so ermittelten Gesamtzuschläge werden im Formular ergänzt und bilden zusammen mit den Einzelkosten die Angebotssumme. Alternative Kalkulationsverfahren (z.B. die Endsummenkalkulation, Formblatt 222) werden in eigenen Formularen dokumentiert.

Zusammenfassung

EFB 221 ist das standardisierte Formblatt zur transparenten Aufschlüsselung der Preisermittlung bei einer Zuschlagskalkulation. Es zeigt dem Auftraggeber, wie sich ein Bauangebot kalkulatorisch zusammensetzt, und ist bei öffentlichen Aufträgen oberhalb bestimmter Werte zwingend vorzulegen.

Quellen: Offizielle Vergabehandbücher und Praxishilfen zum EFB-Formblatt 221.

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