EFB-Formblatt 221 – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Das EFB-Formblatt 221 (Titel: Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) ist ein standardisiertes Kalkulations- und Preisermittlungsformular für öffentliche Bauaufträge. „EFB“ steht für Ergänzende Formblätter Preise (ehemals „Einheitliche Formblätter Preis“). Das Formblatt 221 wird ausschließlich bei der Zuschlagskalkulation angewendet. Es dient dazu, die Angebotskalkulation eines Bieters transparent darzustellen und den Auftraggeber bei der Prüfung der Angemessenheit der Preise zu unterstützen.
Zweck des Formulars
- Transparentmachung der Kalkulation: Das Formular gliedert den Gesamtangebotspreis in seine Bestandteile auf. Dadurch kann der Auftraggeber nachverfolgen, wie sich der Angebotspreis zusammensetzt.
- Bewertung der Preise: Es hilft, die Netto-Angebotssumme und einzelne Kalkulationskomponenten (z.B. Lohn-, Material- und Gerätekosten sowie Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn) auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen.
- Prüfung ungewöhnlicher Angebote: Besonders bei unverhältnismäßig niedrigen oder hohen Angeboten wird analysiert, ob die Kalkulation plausibel ist oder mögliche Kalkulationsfehler vorliegen.
- Beurteilung von Nachträgen: Durch die Aufschlüsselung der Preise lassen sich Nachtragsforderungen nachvollziehbar beurteilen und auf Basis der originären Kalkulationsansätze prüfen.
- Vorgeschriebener Einsatz bei öffentlichen Aufträgen: Gemäß Vergabehandbuch (VHB) müssen Bieter bei öffentlichen Bauaufträgen oberhalb einer Schwelle (~50.000 €) die EFB-Formblätter (221–223) ausfüllen und beifügen. Formblatt 221 wird hierbei stets dann ausgefüllt, wenn der Bieter die Zuschlagskalkulation gewählt hat.
Inhalt des Formulars
Nach dem Titel „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ gliedert sich das EFB 221 in drei Hauptabschnitte:
- Angaben über den Verrechnungslohn: Hier werden die Lohnbestandteile aufgelistet, aus denen sich der Verrechnungslohn zusammensetzt. Typische Angaben sind Mittellohn, lohngebundene Kosten, Lohnnebenkosten, Kalkulationslohn und schließlich der Verrechnungslohn.
- Zuschläge auf Einzelkosten: In dieser Tabelle werden die Zuschlagssätze und -beträge ausgewiesen. Üblich sind Zuschläge für Baustellen-Gemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Gewinn und Wagnis. Außerdem werden hier Zuschläge auf Material-, Geräte- und Nachunternehmerkosten dokumentiert.
- Ermittlung der Angebotssumme: Im letzten Abschnitt wird die Gesamtangebotssumme berechnet. Dazu zählen alle Einzelkosten: Lohnkosten, Stoff- (Material-) kosten, Gerätekosten, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen. Aus diesen wird die Netto-Angebotssumme ermittelt und anschließend in die Brutto-Angebotssumme (inklusive Umsatzsteuer) überführt.
Diese Gliederung entspricht genau der Struktur des amtlichen EFB 221. Jeder Abschnitt enthält detaillierte Felder, in denen die entsprechenden Werte einzugeben sind.
Anwendungsbereich
- Öffentliche Bauaufträge: EFB 221 wird vorwiegend bei öffentlichen Vergaben eingesetzt, wenn der Auftraggeber detaillierte Auskünfte zur Preisermittlung verlangt. Die Formblätter sind im VHB-Bund verpflichtend für Aufträge oberhalb der genannten Schwelle.
- Prüfungspflicht des Auftraggebers: Auftraggeber sind verpflichtet, die eingereichten EFB-Preisblätter mit den Angebotspreisen zu vergleichen, um bei Zweifeln an der Kalkulation zu intervenieren. Dies betrifft insbesondere die Einzelansätze der Lohn- und Materialkosten.
- Verschiedene Bauleistungen: Die EFB-Preisblätter gelten für alle Gewerke im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe und sogar für technische Leistungen (z.B. Elektrotechnik), sofern sie Teil eines öffentlichen Bauprojekts sind.
Kalkulationsverfahren (Zuschlagskalkulation)
Das Formblatt 221 entspricht der Zuschlagskalkulation (frühere Bezeichnung: Preis 1a). Hierbei setzt der Bieter die Kalkulation durch vorgegebene Zuschlagssätze um: Auf die einzelnen Einzelkosten (insbesondere Lohn-, Material- und Gerätekosten) werden prozentuale Zuschläge für BGK, AGK, Gewinn und Wagnis angewandt. Die so ermittelten Gesamtzuschläge werden im Formular ergänzt und bilden zusammen mit den Einzelkosten die Angebotssumme. Alternative Kalkulationsverfahren (z.B. die Endsummenkalkulation, Formblatt 222) werden in eigenen Formularen dokumentiert.
Zusammenfassung
EFB 221 ist das standardisierte Formblatt zur transparenten Aufschlüsselung der Preisermittlung bei einer Zuschlagskalkulation. Es zeigt dem Auftraggeber, wie sich ein Bauangebot kalkulatorisch zusammensetzt, und ist bei öffentlichen Aufträgen oberhalb bestimmter Werte zwingend vorzulegen.
Quellen: Offizielle Vergabehandbücher und Praxishilfen zum EFB-Formblatt 221.


