Elektronische Rechnung (E-Rechnung) in der EU: Status quo und Ausblick im B2B-Bereich
Immer mehr EU-Mitgliedstaaten führen die elektronische Rechnung (E-Rechnung) auch im B2B-Bereich verpflichtend ein. Ziel dieser Entwicklung ist es, die Rechnungsprozesse zwischen Unternehmen zu digitalisieren, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Durch die Nutzung standardisierter, maschinenlesbarer Formate können Rechnungen automatisiert verarbeitet werden – das erhöht Transparenz, Geschwindigkeit und Datenqualität im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Zur Zeit existieren in den EU-Ländern noch mehrere unterschiedliche Modelle und Ansätze:
Welches E-Rechnungs-Modell wo?
| Modell | Hauptmerkmal | Beispielstaaten/Regionen |
|---|---|---|
| Empfang/Versand Pflicht (strukturiert) | Nur Empfang oder Versand strukturiert | Deutschland (Empfang ab 2025) |
| Vollständige Versand- & Empfangspflicht | Strukturierte e-Rechnung obligatorisch für B2B | Belgien (B2B ab 2026) |
| Clearance / zentrale Plattform | Rechnungen durch staatliche Plattform | Italien (SdI), Polen (KSeF) |
| Netzwerkarchitektur (Y/V/4-Corner) | Architektur der Netzwerke | Frankreich (Y-Modell) |
| CTC / Echtzeit-Meldung | Echtzeit-Datenmeldung an Steuerbehörde | Slowakei, im Aufbau |
Hintergrund und Bedeutung der E-Rechnung
Mit der Einführung der E-Rechnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, europaweit einheitliche Standards für die Rechnungsstellung zu schaffen. Dadurch sollen Prozesse im B2B-Bereich effizienter, sicherer und transparenter werden.
Seit der Umsetzung der E-Invoicing-Richtlinie 2014/55/EU im April 2020 sind alle öffentlichen Verwaltungen in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, die Europäische Norm für elektronische Rechnungen bei Verträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte einzuhalten.
Mit der Einführung der Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital Age, ViDA) entwickelt sich die elektronische Rechnungsstellung über den Bereich der B2G-Transaktionen (Business-to-Government) hinaus und umfasst zunehmend auch den B2B-Bereich (Business-to-Business).
Die VAT in the Digital Age (ViDA)-Reform der EU sieht folgende wichtigen Zeitpunkte vor:
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Am 14. April 2025 sind die Mitgliedstaaten berechtigt, nationale Pflicht-E-Invoicing-Systeme (für Inlandstransaktionen) einzuführen, ohne vorher die Zustimmung der Kommission einzuholen. vatcalc.com+2Norton Rose Fulbright+2
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Ab dem 1. Juli 2030 wird das Mandat für strukturierte E-Rechnungen (nach dem Standard EN 16931) für intra-europäische B2B-Transaktionen gelten („intra-community supplies“). PwC+2vatcalc.com+2
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Eine vollständige Harmonisierung mit nationalen Melde- oder E-Invoicing-Pflichten (für bereits bestehende Systeme) wird bis 1. Januar 2035 angestrebt.
Man darf gespannt auf die kommende Entwicklung sein…


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