Aufbewahrungsfristen ab 2025 geändert
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für buchhalterische Unterlagen werden zum 1. Januar 2025 geändert. Die bislang geltende zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege, darunter Rechnungen und Kostenbelege, wird auf acht Jahre reduziert. Diese Verkürzung betrifft sowohl die steuerrechtlichen als auch die handelsrechtlichen Vorgaben, wie es in § 147 der Abgabenordnung sowie § 257 des Handelsgesetzbuches geregelt ist. Alle