E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 2025
Derzeit gibt es Rechnungen in verschiedenen Formaten:
als E-Rechnung, im PDF-Format oder traditionell auf Papier. Dies wird sich jedoch bald ändern:
Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Kraft.
Dies bedeutet, dass künftig für alle Leistungen zwischen Unternehmen (B2B = Business-to-Business / Betrieb zu Betrieb) zwingend eine E-Rechnung ausgestellt werden muss. Wenn beispielsweise ein produzierendes Unternehmen Baumaterial bei einem Lieferanten bestellt, ist es nicht mehr erlaubt, die Rechnung als PDF oder auf Papier auszustellen.
- Es existiert eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026: Bis zu diesem Termin sind „sonstige Rechnungen“ im Papierform oder als PDF weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Auch Umsätze aus 2025 oder 2026 können weiterhin als PDF oder Papierrechnung erzeugt werden.
- Gleiches gilt auch für 2027, aber nur wenn der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro hat.
- Ab 2028 schließlich sind nur noch E-Rechnungen zulässig.
Wieso E-Rechnung?
Die E-Rechnung besitzt folgende Vorteile:
- Durch die Automatisierung wird die Zeit zur Rechnungsstellung und Prüfung verkürzt
- Manuelle Eingabefehler werden vermieden
- Kosteneinsparung bei Papier, Briefpapier, Porto und Druck
- Vermeidung von Übertragungsfehlern
Die Erstellung einer E-Rechnung wird in mexXsoft X2 seit ca. 3 Jahren in den Formaten XRechnung sowie ZUGFeRD vollständig unterstützt. Sie haben die Möglichkeit, statt dem Druck einer Rechnung eine E-Rechnung an den Kunden zu schicken.
Unsere Kunden finden weitere Infos sowie die Bedienungsanleitung in unserer Online-Hilfe.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Hotline gerne zur Verfügung.
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