Das Jahr 2024 bringt wieder viele Neuerungen für die Mitgliedsbetriebe und Versicherten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Dazu gehören neue Regeln und Vorschriften ebenso wie aktuelle Serviceangebote. Die BG BAU hat einen Überblick zusammengestellt.
Neues Meldeportal der Sozialversicherungen
Seit Oktober 2023 gibt es ein neues Meldeportal der Sozialversicherungen (SV-Meldeportal). Das Portal ersetzt das alte sv.net, welches bereits ab dem 1. Januar nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung stehen wird. Mit dem SV-Meldeportal können Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und der elektronische Lohnnachweis zur Unfallversicherung verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Um das neue Portal nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung und das Log-in ausschließlich mit einem Elster-Unternehmenszertifikat möglich sind.
Digitale Unfallmeldung ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Mitgliedsunternehmen der BG BAU haben die Möglichkeit, entweder das Onlineformular oder das Kundenportal „meine BG BAU“ zu nutzen. Bis Ende 2027 können Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten auch noch auf dem Postweg oder per Fax gemeldet werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung dann verpflichtend sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.bgbau.de/unfall-melden.
Handwerkerausnahme bei der Lkw-Maut bleibt
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten. Bisher galt sie erst ab 7,5 Tonnen. Für Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlichen Branchen gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. Diese Gruppen sind von der neuen Mautpflicht ab Mitte 2024 ausgenommen. Siehe dazu: Bundesamt für Logistik und Mobilität und Bundesgesetzblatt.
Fachkräfte können leichter in Deutschland arbeiten
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde im Sommer 2023 beschlossen. Damit wird es qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten künftig erleichtert, in Deutschland zu arbeiten. Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft. Bereits seit November 2023 gibt es erleichterte Möglichkeiten für die Zuwanderung, zum Beispiel mit der Blauen Karte EU. Mehr Informationen gibt es unter: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168.
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