Sachsen-Anhalt: UVgO und Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten

In Sachsen-Anhalt gilt das neue Tariftreue und Vergabegesetzt seit März. Dadurch wurde die VOL/A durch die Unterschwellenvergabeordnung abgelöst. Um den Bürokratieaufwand zu verringern wurden in diesem Zuge auch die Wertgrenzen angehoben. Für Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 40.000 Euro (zuvor 25.000) und für Bauaufträge ab 120.000 Euro (vorher 50.000).

Das neue Gesetz soll festlegen, das die Voraussetzung an einer Vergabe teilnehmen zu können, der Tariflohn gezahlt wird. Gibt es keine Tarifverträge im Unternehmen, wird sich an der niedrigsten Entgeltgruppe und der niedrigsten Entgeltstufe des aktuellen Tarifvertrags der Länder (Ost) orientiert.

 

Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in MV erhält Tariflohn. Die Regierung sieht handelsbedarf.

Auch Mecklenburg-Vorpommern möchte öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben, die ihre Mitarbeiter nach Tarif oder tarifähnlich entlohnen. Dies soll laut Wirtschaftsminister Meyer ein bewusster Anreiz zu mehr Tarifbindung sein. Bisher ist die Vorraussetzung um an einer Vergabe teilnehmen zu können, der gesetzliche Mindestlohn.

Ein wesentliches Motiv soll das niedrige Lohnniveau sein, welches bei 85% des Bundesdurchschnitts liegt. Die Opposition im Landtag wies darauf hin, dass viele kleinere Unternehmen Aufgrund vom Wettbewerbsdrucks nicht in der Lage seien Tariflöhne zu zahlen. Dadurch besteht die Gefahr, dass durch die geplante Neuregelung kleinere Unternehmen gegenüber Großunternehmen benachteiligt werden.

Weiter erhielten mit den geplanten Anpassungen die Regionalität der Auftragsvergabe und die Nachhaltigkeit größeres Gewicht. Das Gesetz soll bei Bauaufträgen ab 50 000 Euro und bei Dienstleistungen ab 10 000 Euro Anwendung finden.

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