Jeder kennt es: Die Arbeiten sind abgeschlossen und der Kunde hat etwas vergessen oder eine tolle Idee zur Rechnungsstellung.
Was mache ich mit einer Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung die ich korrigieren muss?
Es kommt darauf an, wenn die Rechnung Ihr Haus noch nicht verlassen hat, können Sie diese löschen oder als Korrektur überschreiben.
Wenn aber die Rechnung das Haus verlassen hat, egal in welcher Form, dann müssen Sie eine Stornorechnung erzeugen. Dies ist für den gesamten Betrag, Pauschalbetrag, den Wertzuwachs oder auch nur auf einzelne Position leicht möglich.
Wir empfehlen immer, die Rechnung in der Vorschau zu prüfen oder eine Proberechnung zu drucken und diese mit dem Auftraggeber zu besprechen. Aus Rückmeldungen unserer Kunden ist dies zwar etwas aufwendiger, aber gerade im Privatkundenbereich beugen Sie somit späteren Korrekturen vor.
Hier erklären wir, wie sie vorgehen können….Viel Spaß beim anschauen:
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