EU-Kommission plant Verschiebung des Lieferkettengesetzes

Die EU-Kommission plant, das geplante Lieferkettengesetz um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Unternehmen sollen nun erst ab Juni 2028 verpflichtet werden, ihre Lieferketten strenger zu überwachen und Verantwortung für Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu übernehmen.

Hintergrund der Verschiebung ist der Wunsch, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu schützen und bürokratische Hürden abzubauen. In diesem Zuge sollen auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden. So sollen Unternehmen nur noch für direkte Geschäftspartner haften, nicht mehr für die gesamte Lieferkette. Zudem wird die Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung reduziert.

Diese Änderungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Während Wirtschaftsverbände die Entlastung der Unternehmen begrüßen, kritisieren Menschenrechtsorganisationen die Abschwächung der ursprünglichen Gesetzesziele. Sie befürchten, dass ohne strenge Vorgaben weiterhin Umweltzerstörung und Ausbeutung in globalen Lieferketten möglich bleiben.

Ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von den Verhandlungen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten ab. Die kommenden Monate werden zeigen, ob sich die geplante Reform in dieser Form durchsetzen kann.