Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Während die Bundesregierung auf Vereinfachungen setzt, reagiert das Handwerk zurückhaltend. Eine spürbare bürokratische Entlastung sei für viele Betriebe kaum erkennbar.
Hintergrund zum Lieferkettengesetz
Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland. Zunächst waren Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten. Seit 2024 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Handwerksbetriebe sind zwar meist nicht unmittelbar betroffen, spüren die Auswirkungen jedoch indirekt – etwa als Zulieferer für größere Unternehmen, die entsprechende Nachweise von ihren Partnern einfordern.
Pläne aus dem Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, das bisherige Lieferkettengesetz durch eine schlankere Regelung zu ersetzen, die die europäische Lieferkettenrichtlinie „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umsetzt. Dazu heißt es: „Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.“
Kritik des Handwerks
Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf möchte das Arbeitsministerium eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ schaffen. Aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) greift die Reform allerdings zu kurz. Zwar würden die Berichtspflichten rückwirkend ab 2023 gestrichen, die Dokumentationspflichten bleiben jedoch bestehen.
Das Ministerium rechnet mit einer finanziellen Entlastung von rund 4,1 Millionen Euro für große Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Für Handwerksbetriebe seien die Auswirkungen jedoch minimal, so der ZDH. In seiner Stellungnahme spricht der Verband von einer „halbherzigen und ambivalenten Deregulierung“. Zwar sei die Abschaffung der Berichtspflicht ein richtiger Schritt, doch bleibe offen, ob große Unternehmen ihre Anforderungen weiterhin an die mittelständischen Zulieferer weitergeben.


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