Seit dem 1. Juni 2024 wurde die LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet – mit einigen Ausnahmen, darunter Handwerkerfahrzeuge. Um festzulegen, welche Berufe unter das Handwerk fallen, hat das Bundesamt für Logistik und Handwerk(BALM) eine Liste veröffentlicht.
Der GaLaBau fällt nicht unter die Ausnahmeregelung.
Bisher wurde die Autobahn-Maut für Fahrzeuge erhoben, die für den Güterverkehr bestimmt sind. Fahrzeuge, deren Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen beträgt, waren ebenfalls betroffen. Ausnahmen gab es beispielsweise für Fahrzeuge, die für Straßenarbeiten, inkl. Reinigung und Winterdienst genutzt werden oder auch landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Seit dem 1. Juni 2024 wurde ebenfalls die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet. Ausnahmen gibt es hier unteranderem für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und auch Handwerker-Fahrzeuge fahren künftig mautfrei über deutsche Autobahnen. Doch welche Berufe fallen unter dem Begriff Handwerk?
GaLaBau ist nicht inbegriffen
Unter dem Begriff Handwerk versteht das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unteranderem Tätigkeiten wie der Änderungsschneider, Keramiker, Tischler oder auch der Zweiradmechaniker. Berufe aus dem GaLaBau sind nicht inbegriffen.
Scharfe Kritik gibt es vonseiten der GaLaBau-Verbände, auf der Website des Bundesverbands Garten-Landschafts- und Sportplatzbau e. V (BGL) heißt es: „Es wurden seitens des BGL […] auf höchster politischer Ebene […] alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Klarstellung zu erreichen, dass auch der GaLaBau mit seinem Werkverkehr als dem Handwerk vergleichbarer Beruf im Sinne des Gesetzes von der Mautpflicht zu befreien ist.“
Quellen und Ressourcen:
https://www.bauhof-online.de/d/reform-der-lkw-maut-galabauer-berappen-fuer-lkw-ueber-35-tonnen-maut/
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lkw-Maut/Handwerkerausnahmeregelung_Liste_der_handwerklichen_Taetigkeiten.html
https://www.galabau.de/maut-faq
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